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Eigentlich hat der Bürger ein Anrecht auf Auskunft, doch nach wie vor begegnet der Behörden zu oft noch als Bittsteller: Fünf Jahre nach Einführung des Informationsfreiheitsgesetz sind sich zu wenig Bürger ihrer Rechte bewusst, klagt Datenschützer Peter Schaar – und zu wenig Behörden ihrer Pflichten.

Berlin – Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes nutzen die Bürger ihr Auskunftsrecht bei den Bundesbehörden nur mäßig. Und die Behörden selbst geben sich trotz der gesetzlichen Verpflichtung zur Offenheit noch weitgehend zugeknöpft. “Die Bilanz ist nicht uneingeschränkt positiv”, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der Nachrichtenagentur dpa. Das Gesetz gibt es seit dem 1. Januar 2006. Es soll jedem Bürger den Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden ermöglichen.

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